Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag in der Nachbarjagd anrichtet?

A

die Jagdgenossenschaft der Nachbarjagd

B

der Jagdpächter der Nachbarjagd, wenn er den Wildschadensersatz im Jagdpachtvertrag übernommen hat

C

der aufsichtspflichtige Halter des Wildgeheges