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Was versteht man unter einer „verbotenen Waffe“?
A
eine Waffe, zu deren Erwerb es der Erlaubnis in Form einer Erwerbsberechtigung (WBK, Jagdschein) der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde bedarf.
B
eine Waffe, mit der der Umgang verboten ist
C
eine Waffe, die nur von Personen über 25 Jahren erworben werden darf.