Was versteht man unter einer „verbotenen Waffe“?

A

eine Waffe, zu deren Erwerb es der Erlaubnis in Form einer Erwerbsberechtigung (WBK, Jagdschein) der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde bedarf.

B

eine Waffe, mit der der Umgang verboten ist

C

eine Waffe, die nur von Personen über 25 Jahren erworben werden darf.