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Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe, einer Bockbüchsflinte, eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte?
Der Kauf einer Langwaffe ist mit einem Jagdschein möglich. Erst im Anschluss muss die Waffe innerhalb von 2 Wochen in der Waffenbesitzkarte eingetragen werden.