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Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Abschussplanvorschlag der unteren Jagdbehörde vorgelegt werden?
A
bis zum Beginn der Jagdzeit
B
bis zum 5. April eines jeden Jagdjahres
C
bis zum 15. März eines jeden Jahres (sofern dieser Termin nicht von der Unteren Jagdbehörde im Benehmen mit der Hegegemeinschaft abgeändert wurde)
D
für Rehwild ist die Vorlage nur jedes 3. Jagdjahr erforderlich