Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Abschussplanvorschlag der unteren Jagdbehörde vorgelegt werden?
bis zum Beginn der Jagdzeit
bis zum 5. April eines jeden Jagdjahres
bis zum 15. März eines jeden Jahres (sofern dieser Termin nicht von der Unteren Jagdbehörde im Benehmen mit der Hegegemeinschaft abgeändert wurde)
für Rehwild ist die Vorlage nur jedes 3. Jagdjahr erforderlich