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Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdfreund, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?
A
ja, ohne weiteres
B
ja, aber nur mit behördlicher Sondererlaubnis
C
nein
D
ja, wenn der Jagdfreund eine Fangjagdbescheinigung mit sich führt