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Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdfreund, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?
Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdfreund, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?