Wie ist die rechtliche Zulässigkeit von vollautomatischen Waffen bei der Jagd geregelt?
Vollautomatische Waffen sind verboten und dürfen für die Jagd nicht verwendet werden.
Sie dürfen verwendet werden, sofern die Magazinkapazität auf maximal zwei Patronen technisch begrenzt wurde.
Vollautomatische Waffen sind nur für die Jagd auf invasives Raubwild unter strengen Auflagen erlaubt.
Der Einsatz ist ausschließlich bei der Nachsuche auf wehrhaftes Schalenwild in dichten Beständen gestattet.