Dürfen Sie während des Urlaubes einem Vereinskameraden Ihre WBK-pflichtige Schusswaffe zur sicheren Aufbewahrung überlassen?
ja, wenn er selbst auch eine WBK besitzt und über einen entsprechenden Waffenschrank verfügt
nein, das ist nicht gestattet
dies ist unter Vereinsmitgliedern gestattet
nur, wenn er einen entsprechenden Waffenschrank besitzt.