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Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?
A
wenn sie geladen, aber entspannt und gesichert ist.
B
wenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.
C
immer.
Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?
wenn sie geladen, aber entspannt und gesichert ist.
wenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.
immer.