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Sie haben eine Jagderlaubnis für den Abschuss eines Rehbocks. Beim Ansitz am 1. Juli erlegen Sie einen Keiler. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?
A
Ihre Handlung kann den Tatbestand eines Schonzeitvergehens erfüllen
B
Ihre Handlung kann den Straftatbestand der Wilderei erfüllen
C
Ihre Handlung kann weder den Tatbestand eines Schonzeitvergehens, noch den Straftatbestand der Wilderei erfüllen, kann aber zivilrechtlich geahndet werden