Musterantwort
Die Wildbewirtschaftungsrichtlinie des Landes M-V geht von folgenden Zuwächsen aus: Rehwild überwiegend im Wald lebend: 80 bis 100 vom Hundert des am 1. April vorhandenen weiblichen Wildes. Rehwild überwiegend in der offenen Landschaft lebend: 30 bis 80 vom Hundert
des am 1. April vorhandenen weiblichen Wildes.