Sie brechen ein Stück Schalenwild auf und stellen bedenkliche Merkmale fest. Muss das Stück zur amtlichen Fleischuntersuchung angemeldet werden?
Ja, jedoch nur dann, wenn es verkauft werden soll
Ja, immer wenn es zum menschlichen Verzehr bestimmt ist
Nein, da Sie die bedenklichen Merkmale erkannt haben.