Sie brechen ein Stück Schalenwild auf und stellen bedenkliche Merkmale fest. Muss das Stück zur amtlichen Fleischuntersuchung angemeldet werden?

A

Ja, jedoch nur dann, wenn es verkauft werden soll

B

Ja, immer wenn es zum menschlichen Verzehr bestimmt ist

C

Nein, da Sie die bedenklichen Merkmale erkannt haben.