Nennen Sie vier wesentliche Verbote der tierischen Lebensmittelhygieneverordnung!

Hinweis: Du kannst dieses Feld auch frei lassen.

Musterantwort

Wild unaufgebrochen an Verbraucher abgeben, Fallwild zu veräußern, Unfallwild zu veräußern, Wild im Haar- oder Federkleid einfrieren, sofern es für den Verzehr vorgesehen ist, Wild vor Abschluss der Fleischuntersuchung oder Trichinenschau zu verwerten.

Entscheide selbst, ob Du die richtige Antwort wusstest.