Nennen Sie vier wesentliche Verbote der tierischen Lebensmittelhygieneverordnung!
Wild unaufgebrochen an Verbraucher abgeben, Fallwild zu veräußern, Unfallwild zu veräußern, Wild im Haar- oder Federkleid einfrieren, sofern es für den Verzehr vorgesehen ist, Wild vor Abschluss der Fleischuntersuchung oder Trichinenschau zu verwerten.