Nennen Sie vier wesentliche Verbote der Tierischen Lebensmittelhygieneverordnung!
-Wild unaufgebrochen an Verbraucher abgeben, -Fallwild zu veräußern, -Unfallwild zu veräußern, -Wild im Haar- oder Federkleid einfrieren, sofern es für den Verzehr vorgesehen ist, -Wild vor Abschluss der Fleischuntersuchung oder Trichinenschau zu verwerten.