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Wie definiert der Gesetzgeber in der Tierischen Lebensmittelhygieneverordnung die Begriffe a) „kleine Menge erlegten Wildes“ und b) „Hasentiere“?
Musterantwort
Wie definiert der Gesetzgeber in der Tierischen Lebensmittelhygieneverordnung die Begriffe a) „kleine Menge erlegten Wildes“ und b) „Hasentiere“?