Für welche Wildarten wird in Mecklenburg-Vorpommern eine Wildmarke verwendet?
Für alle Schalenwildarten. Sofern eine amtliche Untersuchung (amtliche Fleischuntersuchung und/oder amtliche Trichinenuntersuchung bei Dachs und Waschbär, wenn sie für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind) erforderlich ist, ist nach nationalem Lebensmittelrecht jedes betreffende Stück mit einer Wildmarke zu kennzeichnen.