Ab welcher Be- bzw. Verarbeitungsstufe des Wildes besteht für den Jäger eine Registrierungspflicht bei dem zuständigen Veterinäramt hinsichtlich der Abgabe von Wild in der Decke, bzw. von Wildbret?

Hinweis: Du kannst dieses Feld auch frei lassen.

Musterantwort

Ab der Abgabe zerlegten (zerwirkten) Wildes (Schritt 3).

Entscheide selbst, ob Du die richtige Antwort wusstest.