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Wie definiert der Gesetzgeber in der Tierischen Lebensmittelhygieneverordnung die Begriffe
a) „kleine Menge erlegten Wildes“ und b) „Hasentiere“?
Wie definiert der Gesetzgeber in der Tierischen Lebensmittelhygieneverordnung die Begriffe
a) „kleine Menge erlegten Wildes“ und b) „Hasentiere“?