Beim Vorliegen welcher Voraussetzungen ist die Fütterung des Schalenwildes zulässig?

Musterantwort

Grundsätzlich ist das Füttern von Schalenwild in M-V verboten. Nur bei witterungsbedingter Futternot des Wildes ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, für angemessene Fütterung zu sorgen.