1318 / 316
Welchen Personen obliegt in einem Revier der Jagdschutz?
Musterantwort
Den zuständigen öffentlichen Stellen (Polizeivollzugsbeamte, Jagdbehörden, Forstbeamte), dem Jagdausübungsberechtigten, sofern dieser Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist und den von der zuständigen Behörde bestätigten Jagdaufsehern.