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Wozu sind Jagdschutzberechtigte in ihrem Jagdbezirk befugt? Nennen Sie vier Befugnisse!
Musterantwort
- Personen, die dort unberechtigt jagen, anzuhalten und ihre Identität festzustellen sowie ihnen Waffen, Jagd- und Fanggeräte, erlegtes Wild, Frettchen und Hunde abzunehmen.
- Hunde, die Wild außerhalb der Einwirkung ihres Führers verfolgen, nicht von ihrem Berechtigten zum Dienst verwendet werden und als Hirten-, Jagd-, Blinden-, Polizei-, Zoll-, Bundeswehr- und Suchhunde erkennbar sind, zu erlegen
- Katzen, die weiter als 200 Meter vom nächsten Haus angetroffen werden, zu erlegen
- Erlegung von Hunden
/Katzen in Lebendfallen (im Jagdbezirk)