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Muss ein Revierinhaber dulden, dass ein durch die Landesjägerschaft anerkannter Schweißhundeführer sein Jagdrevier unter Mitführung einer Schusswaffe zur Nachsuche betritt, um krankes oder verletztes Wild zu erlegen?
Muss ein Revierinhaber dulden, dass ein durch die Landesjägerschaft anerkannter Schweißhundeführer sein Jagdrevier unter Mitführung einer Schusswaffe zur Nachsuche betritt, um krankes oder verletztes Wild zu erlegen?