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Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe, einer Bockbüchsflinte, eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte?
Die Waffe kann mit dem Jahresjagdschein erworben werden. Anschließend muss diese innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde angezeigt werden. Dort erfolgt die erstmalige Ausstellung der WBK.