Dürfen Sie während des Urlaubes einem Vereinskameraden Ihre WBK-pflichtige Schusswaffe zur sicheren Aufbewahrung überlassen?
Ja, wenn er selbst auch eine WBK besitzt und über ein entsprechendes Behältnis verfügt.
Nein, das ist nicht gestattet.
Dies ist unter Vereinsmitgliedern gestattet.
Nur, wenn er ein entsprechendes Behältnis besitzt.