Was muss der Erwerbsberechtigte nach dem Kauf einer Schusswaffe von einer Privatperson veranlassen?
Er muss einen lizenzierten Waffenhändler einschalten.
Er muss den Kauf der zuständigen Behörde unter Vorlage des Kaufvertrages mitteilen.
Er muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung vorlegen.