Dürfen Schalldämpfer erworben werden?

A

Ja, für alle in der grünen WBK eingetragenen Waffen.

B

Nein.

C

Ja, jedoch unterliegen Schalldämpfer für erlaubnispflichtige Schusswaffen ebenfalls der Erlaubnispflicht. Ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte ist nicht erforderlich.

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