Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.
Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von 12 Langwaffen durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, in einem einzigen Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) ist zulässig.
Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn keine Kurzwaffen aufbewahrt werden.
Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn dies in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 1 erfolgt.