Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

A

Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

B

Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von 12 Langwaffen durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, in einem einzigen Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) ist zulässig.

C

Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn keine Kurzwaffen aufbewahrt werden.

D

Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn dies in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 1 erfolgt.