Für Erwerb und Besitz welcher Waffen bedarf es keiner Waffenbesitzkarte?
Druckluftwaffen, die das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ tragen
Die Antwort ist mit Änderung des Waffengesetzes nicht mehr richtig.
Seit der Änderung des Waffengesetzes am 23. Juli 2025 sind auch Druckluftwaffen mit Zulassungszeichen erlaubnispflichtig. Alle vor der Gesetzesänderungen erworbenen Waffen sind weiterhin erlaubnisfrei.
Stand: 31.08.2025
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen
Druckluftwaffen mit einer Mündungsenergie bis 7,5 Joule
Entscheidend für den Erwerb und Besitz von Druckluftwaffen ohne Besitzkarte ist die Kennzeichnung mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“. Diese Waffen haben zwar eine maximale Mündungsenergie von 7,5 Joule, allerdings ist der Besitz ohne das Zulassungszeichen nicht erlaubt.