Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren (nicht gewerblichen) Aufbewahrung überlassen?

A

Einem befreundeten Polizeibeamten.

B

Dem Kundenbetreuer (über 21 Jahre alt) meiner Bank, sofern er die Waffe im Tresorraum lagert.

C

Einem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.

Neben einer Waffenbesitzkarte muss er außerdem ein geeignetes Behältnis zur Aufbewahrung vorweisen.