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Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren (nicht gewerblichen) Aufbewahrung überlassen?
A
Einem befreundeten Polizeibeamten.
B
Dem Kundenbetreuer (über 21 Jahre alt) meiner Bank, sofern er die Waffe im Tresorraum lagert.
C
Einem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.
Neben einer Waffenbesitzkarte muss er außerdem ein geeignetes Behältnis zur Aufbewahrung vorweisen.