In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk kann der Jagdausübungsberechtigte eine Jagdwertminderung beklagen, wenn...
eine zeitlich begrenzte Baumaßnahme die Bejagung eines wesentlichen Teils des Reviers unmöglich macht.
der Wolf den Schalenwildbestand um mehr als 50 % reduziert.
die Straßenverkehrsdichte ansteigt.
der durch Schwarzwild verursachte Schaden um mehr als 100 % in drei Jahren zunimmt.