Was beinhaltet das große Jägerrecht?

Erklärung:

Das Jägerrecht ist ein Naturlohn für den Erleger, wenn dieser das Wild selbst aufbricht. Zum großen Jägerrecht gehört zusätzlich zum kleinen Jägerrecht der Hals bis zur dritten Rippe.

A

Haupt (außer Schwarzwild), Hals, ersten drei Rippen und die Lenden

Die Erweiterung der Definition um das Haupt und die Lenden wird im Fragenkatalog von Niedersachsen so vorgegeben. Wir kennen diese Definition so nicht.

B

das gesamte Geräusch einschließlich der Milz, der Leber und beiden Nieren

Das gesamte Geräusch entspricht dem kleinen Jägerrecht. Es ist damit auch Teil des großen Jägerrechts, beschreibt es jedoch nicht in der Gänze.

C

Haupt, Hals, erste drei Rippen und das Geräusch

Wir würden diese Antwort als richtig werten. Im Fragenkatalog von Niedersachsen ist sie jedoch als falsch ausgewiesen. Falls du einen kurzen Draht zum Ministerium hast … gerne nachfragen und Bescheid geben.

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