Nach dem Erlegen eines Stückes Schalenwild stellen Sie an den Organen Veränderungen fest, die Sie aber nicht beurteilen können. Wie gehen Sie weiter vor?
Sie veranlassen eine amtliche Fleischuntersuchung
Sie beseitigen die Organe unschädlich und verschenken das Stück an Ihren Nachbarn
als „kundige Person“ geben Sie das Stück an den Wildbearbeitungsbetrieb, da die Mitarbeiter dort mehr Erfahrung in der Beurteilung von Wildbret haben. Die inneren Organe werden von Ihnen unschädlich beseitigt