Wann muss ein Stück Schalenwild zur amtlichen Fleischuntersuchung?
wenn es mit Rachendasseln befallen ist
wenn es offene Knochenbrüche aufweist, soweit diese nicht unmittelbar vor oder beim Erlegen entstanden sind bzw. wenn es bedenkliche Mängel aufweist
wenn es unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahe gelegene be- und verarbeitende Betriebe zur Abgabe an den Verbraucher geliefert wird