Die Innenorgane eines frisch aufgebrochenen Rehs weisen wucherartige Veränderungen auf. Dürfen Sie als Erleger des Rehs das Wildbret ohne amtliche Fleischuntersuchung veräußern?
nein, aber es darf der Eigenverwertung zugeführt werden
nein, weil es sich um bedenkliche Merkmale handelt, die einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden müssen
es bestehen keine Bedenken, das Wild zu veräußern