Die Innenorgane eines frisch aufgebrochenen Rehs weisen wucherartige Veränderungen auf. Dürfen Sie als Erleger des Rehs das Wildbret ohne amtliche Fleischuntersuchung veräußern?

A

nein, aber es darf der Eigenverwertung zugeführt werden

B

nein, weil es sich um bedenkliche Merkmale handelt, die einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden müssen

C

es bestehen keine Bedenken, das Wild zu veräußern

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