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Bei einem Stück Rehwild stellen Sie beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale fest. Es muss zur amtlichen Fleischuntersuchung:
A
nur, wenn es veräußert werden soll
B
nur, wenn es zum Genuss für Menschen bestimmt ist
C
in jedem Falle
Bei einem Stück Rehwild stellen Sie beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale fest. Es muss zur amtlichen Fleischuntersuchung:
nur, wenn es veräußert werden soll
nur, wenn es zum Genuss für Menschen bestimmt ist
in jedem Falle