Welche der hier genannten Gegenstände sind Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes?
Druckluftgewehr mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“
Armbrust
Die Armbrust gehört nach neuem Waffengesetz zu den „Schusswaffen gleichgestellten Gegenständen“, also nicht zu den Schusswaffen im engeren Sinne.
Doppelflinte