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Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdgenossen, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?
A
Ja, ohne weiteres
B
Ja, aber nur mit behördlicher Sondererlaubnis
C
Nein
D
Ja; wenn der Jagdgenosse eine Fangjagdbescheinigung mit sich führt