Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdgenossen, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?

A

Ja, ohne weiteres

B

Ja, aber nur mit behördlicher Sondererlaubnis

C

Nein

D

Ja; wenn der Jagdgenosse eine Fangjagdbescheinigung mit sich führt