Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdgenossen, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?
Ja, ohne weiteres
Ja, aber nur mit behördlicher Sondererlaubnis
Nein
Ja; wenn der Jagdgenosse eine Fangjagdbescheinigung mit sich führt