Was versteht man unter einer „verbotenen Waffe“?

A

Eine Waffe, zu deren Erwerb es der Erlaubnis in Form einer Erwerbsberechtigung (WBK, Jagdschein) der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde bedarf.

B

Eine Waffe, mit der der Umgang verboten ist (wobei eine Ausnahmegenehmigung des BKA möglich ist).

C

Eine Waffe, die nur von Personen über 25 Jahren erworben werden darf.

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