Bei welcher der nebenstehend aufgeführten Schusswaffen benötigt man einen Waffenschein, wenn man sie außerhalb der Wohnung zugriffsbereit „bei sich“ hat?

Erklärung:

Sehr spezielle Frage zum Waffengesetz!

Für einige Waffen ist das Führen von der Erlaubnispflicht freigestellt (→ erlaubnisfreies Führen). Das heißt, sie dürfen ohne einen Waffenschein geführt werden. Zu diesen Waffen gehören z.B.:

  1. Schusswaffen mit Lunten oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist

  2. Armbrüste

Für Druckluftwaffen, selbst bei Kennzeichnung mit „F im Fünfeck“, ist das Führen untersagt. Dabei spielt der Zeitpunkt der Modellentwicklung oder -herstellung keine Rolle.

A

doppelläufiges Steinschlossgewehr (Modell vor 1871)

B

Druckluftpistole mit einer Mündungsenergie bis zu 7,5 Joule (Modell vor 1871)

C

Steinschloss-Duellpistole (Modell vor 1871)