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Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 15. Juni in seinem Revier ein Alttier. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?
A
Die Handlung war rechtlich zulässig
B
Die Handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen
C
Die Handlung kann ein Schonzeitvergehen (Straftatbestand) darstellen
D
Die Handlung kann einen Verstoß gegen den Elterntierschutz darstellen