Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 15. Juni in seinem Revier ein Alttier. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

A

Die Handlung war rechtlich zulässig

B

Die Handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen

C

Die Handlung kann ein Schonzeitvergehen (Straftatbestand) darstellen

D

Die Handlung kann einen Verstoß gegen den Elterntierschutz darstellen