Sie haben eine Jagderlaubnis für den Abschuss eines Rehbocks. Beim Ansitz am 1. Juli erlegen Sie einen Keiler. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

A

Ihre Handlung kann den Tatbestand eines Schonzeitvergehens erfüllen

B

Ihre Handlung kann den Straftatbestand der Wilderei erfüllen

C

Ihre Handlung kann weder den Tatbestand eines Schonzeitvergehens, noch den Straftatbestand der Wilderei erfüllen, kann aber zivilrechtlich geahndet werden