Welche der nachfolgenden Handlungen sind nach der Bundeswildschutzverordnung verboten?

A

Die Treibjagd bei Neuschnee auszuüben

B

Bestimmte Wildarten in Besitz zu nehmen oder zu erwerben

C

Bestimmte Wildarten abzugeben, anzubieten oder sonst in den Verkehr zu bringen

D

In der Dämmerung auf Wild zu schießen