Welche der nachfolgenden Handlungen sind nach der Bundeswildschutzverordnung verboten?
Die Treibjagd bei Neuschnee auszuüben
Bestimmte Wildarten in Besitz zu nehmen oder zu erwerben
Bestimmte Wildarten abzugeben, anzubieten oder sonst in den Verkehr zu bringen
In der Dämmerung auf Wild zu schießen