Bei welcher Jagdart muss ein hierfür brauchbarer und geprüfter Jagdhund mitgeführt werden?
bei der Ansitzjagd
bei der Jagd auf Federwild
Das Niedersächsische Jagdgesetz schreibt vor, dass bei jeder Nachsuche, Suchjagd, Drückjagd oder Treibjagd und bei jeder Jagd auf Federwild ein brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden muss.
bei der Fallenjagd