Mit welchen Schusswaffen darf im befriedeten Besitztum außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis geschossen werden?

A

Nur mit schallgedämpften Waffen (Immissionsschutz).

B

Mit allen, vorausgesetzt es ist ein ausreichender Kugelfang vorhanden, so dass die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

C

Mit Bauart zugelassenen Schusswaffen, deren Geschossen eine Energie von max. 7,5 Joule erteilt wird und die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

D

Mit Waffen, die über glatte Läufe verfügen und zum Verschießen von Randfeuer- Schrotpatronen geeignet sind, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.