Wer benötigt keine Waffenbesitzkarte?

A

Derjenige, der eine Druckluftwaffe mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeckerwirbt.

B

Derjenige, der eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreiserwirbt.

C

Derjenige, der einen doppelläufigen Perkussions-Vorderlader erwirbt, wenn das Modell dieser Waffe vor dem 01.01.1871 hergestellt worden ist.