Wer benötigt keine Waffenbesitzkarte?
Derjenige, der eine Druckluftwaffe mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ erwirbt.
Derjenige, der eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ erwirbt.
Derjenige, der einen doppelläufigen Perkussions-Vorderlader erwirbt, wenn das Modell dieser Waffe vor dem 01.01.1871 hergestellt worden ist.
Der Erwerb und Besitz von einläufigen Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist, ist erlaubnisfrei. In der Frage geht es um eine doppelläufige Perkussionswaffe.