Die Ausbreitung des Schwarzwildes in den letzten Jahren verlangt die Ausnutzung aller Jagdmöglichkeiten auf Schwarzwild. Welche der nachgenannten Jagdarten oder - möglichkeiten sind ohne besondere behördliche Genehmigung gesetzlich zulässig?
Drück- oder Treibjagd
Anlage von Saufängen
Verwendung von Nachtzielgeräten mit elektronischer Verstärkung
In Niedersachsen darf Schwarzwild mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen (also in Kombination mit einem Zielfernrohr) bejagt werden. Nachtzielgeräte sind jedoch eigenständig funktionsfähig und nicht erlaubt.