Die Ausbreitung des Schwarzwildes in den letzten Jahren verlangt die Ausnutzung aller Jagdmöglichkeiten auf Schwarzwild. Welche der nachgenannten Jagdarten oder - möglichkeiten sind ohne besondere behördliche Genehmigung gesetzlich zulässig?

A

Drück- oder Treibjagd

B

Anlage von Saufängen

C

Verwendung von Posten (grobe Schrote) bei der Treibjagd

D

Verwendung von Nachtzielgeräten mit elektronischer Verstärkung

In Niedersachsen darf Schwarzwild mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen (also in Kombination mit einem Zielfernrohr) bejagt werden. Nachtzielgeräte sind jedoch eigenständig funktionsfähig und nicht erlaubt.