An wen darf der Jäger seinen Drilling ohne weiteres veräußern?
an einen Jäger, der seinen Jagdschein noch nicht gelöst, aber seine Haftpflichtversicherung bezahlt hat.
an die Witwe eines Jägers, die neben den geerbten, weitere Waffen erwerben will.
an den Inhaber eines Jahresjagdscheines.