An wen darf der Jäger seinen Drilling ohne weiteres veräußern?

A

an einen Jäger, der seinen Jagdschein noch nicht gelöst, aber seine Haftpflichtversicherung bezahlt hat.

B

an die Witwe eines Jägers, die neben den geerbten, weitere Waffen erwerben will.

C

an den Inhaber eines Jahresjagdscheines.

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