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Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?
A
Wenn sie geladen, aber entspannt und gesichert ist.
B
Wenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.
C
Wenn ein gefülltes Magazin griffbereit liegt.
Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?
Wenn sie geladen, aber entspannt und gesichert ist.
Wenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.
Wenn ein gefülltes Magazin griffbereit liegt.