Welche der nachgenannten Fallenarten dürfen in Niedersachsen zur Jagdausübung nicht verwendet werden?
Scherenfalle und Tellereisen sind nicht sofort tötende Fallen und deshalb nach Bundesjagdgesetz verboten.
Kastenfalle für Wiesel (Wiesel-Wippbrettfalle)
Kastenfalle für den Lebendfang eines Fuchses
Scherenfalle