Welche der nachgenannten Fallenarten dürfen in Niedersachsen zur Jagdausübung nicht verwendet werden?

Erklärung:

Scherenfalle und Tellereisen sind nicht sofort tötende Fallen und deshalb nach Bundesjagdgesetz verboten.

A

Kastenfalle für Wiesel (Wiesel-Wippbrettfalle)

B

Kastenfalle für den Lebendfang eines Fuchses

C

Scherenfalle