174 / 576
Am 1. Februar erlegt der Revierinhaber in seinem Revier eine Ricke mit gebrochenem Vorderlauf. Welche nachgenannten Aussagen sind zutreffend?
A
Der Abschuss kann eine Straftat darstellen, da Ricken am 1. Februar Schonzeit haben
B
Der Abschuss wird in die Streckenliste eingetragen und der Jagdbehörde zum 15. Februar des Jagdjahres vorgelegt
C
Der Abschuss war zulässig, da schwerkrankes Wild vor vermeidbaren Schmerzen zu bewahren ist