Sie erwerben eine Schusswaffe mit vorheriger Erlaubnis der zuständigen Behörde beim Waffenhändler. Worauf haben sie zu achten, um waffenrechtlich keinen Fehler zu begehen?

A

Waffe nach Erwerb sofort bei der Behörde anmelden und sie originalverpackt mit WBK dort vorlegen.

B

Waffenerwerb innerhalb eines Monats schriftlich bei der Behörde anmelden und die WBK zum Eintrag vorlegen.

C

Waffenerwerb innerhalb von zwei Wochen schriftlich unter Vorlage der WBK bei der Behörde anzuzeigen.