Sie erwerben eine Schusswaffe mit vorheriger Erlaubnis der zuständigen Behörde beim Waffenhändler. Worauf haben sie zu achten, um waffenrechtlich keinen Fehler zu begehen?
Waffenerwerb innerhalb eines Monats schriftlich bei der Behörde anmelden und die WBK zum Eintrag vorlegen.
Waffenerwerb innerhalb von zwei Wochen schriftlich unter Vorlage der WBK bei der Behörde anzuzeigen.