Welche Schusswaffen bzw. sonstigen Waffen dürfen Sie bei öffentlichen Veranstaltungen „bei sich“ haben?

A

Erlaubt ist das Führen eines Schreckschussrevolvers, wenn ich den Kleinen Waffenschein habe.

B

Steinschlosspistole, weil ich die nach dem WaffG ohnehin führen darf.

C

Keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes.