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Welche Schusswaffen bzw. sonstigen Waffen dürfen Sie bei öffentlichen Veranstaltungen „bei sich“ haben?
A
Erlaubt ist das Führen eines Schreckschussrevolvers, wenn ich den Kleinen Waffenschein habe.
B
Steinschlosspistole, weil ich die nach dem WaffG ohnehin führen darf.
C
Keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes.