Welche Schusswaffen bzw. sonstigen Waffen dürfen Sie bei öffentlichen Veranstaltungen „bei sich“ haben?
Erlaubt ist das Führen eines Schreckschussrevolvers, wenn ich den Kleinen Waffenschein habe.
Steinschlosspistole, weil ich die nach dem WaffG ohnehin führen darf.
Keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes.